Hausverwaltung — wir kümmern uns um Ihre Immobilie!
Wir haben die Experten für Ihr Eigentum und für die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten.
FACHLEUTE VERWALTEN IHR EIGENTUM
Die Hausverwaltung von OTTO STÖBEN wird ausschließlich von erfahrenen Fachleuten ausgeführt. Das ist das erste und wichtigste Kriterium für ein erfolgreiches und dauerhaftes Management Ihrer Immobilie.
Ihre Ansprechpartner bei uns sind u.a.:
- Anwälte für Mietstreitigkeiten, Vertragsgestaltung, Probleme in der WEG-Verwaltung, ...
- Architekten für technische Betreuung und Sanierungsfragen, Renovierung, Modernisierung, Bauschäden, ...
- Fachwirte für Wohnungs- und Grundstückswirtschaft, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Verträge, ...
Wohnungsleerstand ist teuer. Daher kümmern wir uns automatisch für unsere Mietshausverwaltungskunden um die zügige, professionelle Neu- und Nachvermietung.
Falls Sie kein Hausverwaltungskunde sind, aber eine Wohnung, ein Haus oder Gewerbeobjekt vermieten möchten - kein Problem: Unser Spezialistenteam der Maklerei steht Ihnen für reine (Fremd-)Vermietung und mit individueller Beratung gern zur Verfügung. Sprechen Sie mit uns! Wir beraten Sie umfassend zum Thema Vermietung und Vermarktung Ihrer Immobilie: 0431 - 66 403 44.
Leistungen der Verwaltung
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Im Bereich der Mietshaus- und Sonderverwaltung übernehmen wir für Sie alle kaufmännischen und technischen Aufgaben sowie die allgemeine Verwaltung Ihrer Wohn- oder auch Gewerbeimmobilie.
Unser Team kümmert sich um Sie sowie Ihre Objekt und selbstverständlich um Ihre Mieter und Mieterinnen.
Wir sind u.a. im Einsatz für alle Dinge rund um
- Einzug/Auszug inkl. Protokollierung der Übergaben und Abnahmen,
- Kündigung,
- (Nach-)Vermietung inkl. Vermarktung,
- Abrechnung von Kautionsauszahlung und Betriebs- und Heizkostenabrechnungen Ihrer Mietenden.
- Bei Schadensmeldungen Ihrer Mietenden beauftragen wir - in Abstimmung mit Ihnen - Handwerker.
- Wir kümmern uns um die Vergabe und Überprüfung von Reparatur-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie
- das Abschließen von Wartungsverträgen für z.B. Aufzüge, Heizungen, Pumpen oder Feuerlöscher.
- Unser Team sorgt dafür, dass die erforderlichen Versicherungsverträge wie z.B. Gebäude-, Haftpflicht und Gewässerschutzversicherungen abgeschlossen sind und veranlasst bei Bedarf die Einholung von Angeboten.
- uvm.
Unser Hausverwaltungsteam steht in engen Kontakt und Austausch mit Ihnen als Auftraggeber.
Unsere Miet-Experten sorgen für eine kontrollierte Abnahme.
Erfolgt die Übergabe oder die Abnahme eines Mietobjektes durch unsere Experten, ist Ihnen eine gesicherte Feststellung des aktuellen Zustandes garantiert. Die Einhaltung vertraglich und gesetzlich geregelter Verpflichtungen wird objektiv überwacht.
Wir garantieren Ihnen einen mieterfreundlichen Service
Das Hausverwaltungsteam steht Ihren Mietenden gern zur Verfügung:
- Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr und
- Freitag: 9 bis 14.30 Uhr
Im Bereich der WEG-Verwaltung übernehmen wir für Sie alle kaufmännischen und technischen Aufgaben sowie die allgemeine Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümer-gemeinschaft entsprechend den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes.
Zu den kaufmännischen Leistungen zählen u.a. die monatlichen Sollstellungen von Hausgeldbeträgen sowie das Mahnen bei Zahlungsrückständen.
Die technischen Leistungen umfassen die Vergabe und Überprüfung von Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen sowie das Abschließen von Wartungsverträgen für z.B. Aufzüge, Heizungen, Pumpen oder Feuerlöscher.
Zur allgemeinen Verwaltung gehören die Einleitung von Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft und das Abschließen von Versicherungsverträgen wie z.B. Gebäude-, Haftpflicht und Gewässerschutzversicherungen. Auch wir sorgen bei Rechtsstreitigkeiten für die Interessenwahrnehmung der Gemeinschaft.
Unsere Makler unterstützen Sie bei der Vermietung Ihrer Immobilie.
Dafür prüfen wir die Bonität der Mietinteressenten bei Schufa oder Creditreform. Werden alle für Sie relevanten Anforderungen erfüllt, veranlassen wir selbstverständlich die Anfertigung des Mietvertrages.