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Temporäre Schließung des Bauaktenarchivs Kiel sorgt für Probleme

Aufgrund von Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten hat das Kieler Bauaktenarchiv von August 2022 bis Januar 2023 seine Pforten geschlossen.

Für Patrick Stöben, Geschäftsführer bei OTTO STÖBEN, leistet das Bauaktenarchiv einen wichtigen Beitrag zur rechtlichen Absicherung in der Immobilienwirtschaft.

Im Bauaktenarchiv können Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute, z. B. aus Architektur und Fachplanung, in Bauakten Einsicht nehmen, wenn entsprechende Unterlagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Hierfür muss ein begründetes Interesse bestehen und ein schriftlicher Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges, eines notariellen Kaufvertrages oder eines Erbscheines vorliegen. Dritte benötigen die Einverständniserklärung des Eigentümers. Die Einsichtnahme ist gebührenpflichtig.

Im Kieler Bauaktenarchiv sind mehr als 150.000 Dokumente gelagert, welche während der Zeit der Umbauarbeiten nicht eingesehen werden können. Dies führt nun zu großen Problemen und Verzögerungen

  • bei der Erstellung von Gutachten,
  • bei der Finanzierungsplanung,
  • bei benötigten Unterlagen für die Grundsteuer und
  • beim Verkauf einer Immobilie.

Beim Hausverkauf ist die Vollständigkeit der Bauakten für einen reibungslosen Verkaufsabschluss unabdingbar. „Es kommt gar nicht einmal selten vor, dass Privatverkäufer keine Bauunterlagen mehr vorliegen haben. Oder es liegen privat Unterlagen vor, die zwar jemand (Ingenieur o.ä.) gezeichnet hat, die aber die genehmigende Baubehörde nie gesehen hat“, weiß Patrick Stöben, Geschäftsführer der OTTO STÖBEN GmbH und Diplomsachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, aus seiner alltäglichen Berufspraxis zu berichten. „Baurechtlich und amtlich genehmigte Unterlagen sind ein wichtiger Bestandteil und eine Grundlage für die Bewertung von Marktpreisen sowie von jeglichen Immobilienbewertungen.“

Die Daten des Bauaktenarchivs als staatlicher Behörde sind eine unparteiische Quelle, durch deren Vorlage keine weiteren Streitpunkte im Gerichts- oder Schiedsverfahren entstehen. Patrick Stöben: „In der Vergangenheit gab es immer wieder Verkäufe, wo Makler oder Verkäufer nicht im Bauaktenarchiv recherchiert haben. Die Folge war, dass Dachgeschosse oder Kellerräume als Wohnflächen verkauft wurden, obwohl keine baurechtliche Genehmigung vorlag. So mussten oft teure Gerichtsverfahren geführt werden, die dann auch noch zusätzliche Aufwendungen für die deutsche Justiz bedeuten.“

Somit stellt die monatelange Schließung des Kieler Bauaktenarchivs ein nicht unerhebliches Problem für die Kieler Immobilienwirtschaft dar. Sie beeinflusst nicht nur

  • das Ausführen von Rechtsgeschäften wie das Abschließen von Kaufverträgen und Finanzierungen,
  • sondern gegebenenfalls auch die Rechtssicherheit von Verkehrsgutachten.

Nach der schwierigen Coronazeit wird die Geschäftstätigkeit nun aufs Neue geschwächt, im Einzelfall sogar komplett lahmgelegt. Hinzu kommen auch nicht kalkulierbare Wartezeiten nach der im Januar 2023 geplanten Wiedereröffnung, wenn eine Überbelastung des Amtes durch den überdurchschnittlichen Zulauf an Auskünften und Anträgen zu erwarten ist.

Patrick Stöben: „Selbstverständlich begrüßen wir die Modernisierung des Bauaktenarchivs Kiel. Auf eine Anfrage bei der zuständigen Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Doris Grondke, drückte diese zwar ihr Bedauern über die Problematik durch die komplette Schließung aus. Sie wies aber darauf hin, dass man von Seiten des Archivs nicht verpflichtet sei, Baudaten vorzuhalten, da es keinen politischen oder verwaltungsrechtlichen Auftrag dafür gebe und es sich um eine rein freiwillige Serviceleistung handele. Für uns bei OTTO STÖBEN stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, warum die Archivierung der Bauakten ‚nur’ als Serviceleistung gesehen wird, wo es sich hierbei doch um einen wichtigen Beitrag zur rechtlichen Absicherung in der Immobilienwirtschaft handelt? Das Bauaktenarchiv leistet durch die Zurverfügungstellung der Bauakten, welche von den Gerichten als Grundlage für die Rechtsprechung herangezogen werden, einen wertvollen Beitrag. Eine Betitelung als Serviceleistung wird dieser Wertigkeit bei Weitem nicht gerecht.“