Ab dem 1.12.2022 kann schon ein einzelner Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 26a Absatz 1 Satz 1 WEG verlangen, dass für die WEG-Verwaltung ein IHK-zertifizierter Verwalter bestellt wird. Hierauf weist Frank Mikoleit, Justitiar der OTTO STÖBEN GmbH, hin.