Skip to main content

   

Kieler Makler fordert bundesweite Abschaffung des Straßenausbaubeitrages für Grundstückseigentümer

Carsten Stoeben gr 300Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter von OTTO STÖBEN IMMOBILIEN, plädiert für eine finanzielle Entlastung der Anlieger, so wie es in der Stadt Berlin schon praktiziert wird.

Wie vom Berliner Senat beschlossen, trat das Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes am 19.09.2012 in Kraft.

Jeder Eigentümer eines Grundstückes kann plötzlich ein Schreiben seiner Kommune im Briefkasten finden, in dem er aufgefordert wird, sich an Anliegergebühren (Straßenausbaubeitrag) für eine Straßensanierung zu beteiligen. Der Schock kann sehr groß ausfallen, denn diese Gebühren belaufen sich gern einmal über eine 5-stellige Summe. Da viele Kommunen pleite sind, werden die Kosten zunehmend auf die Anlieger abgewälzt.

Während der Anliegeranteil im Falle von Erschließungsbeiträgen (erstmalige Herstellung, Neubau) bei 90 % liegt, bewegt sich der Anliegeranteil für Straßenausbaubeiträge (Sanierung, Reparatur) zwischen 50 und 80 %. Hierbei kommt es entscheidend auf den Ausbauzustand der Straße an, der anhand der im Zeitpunkt der Herstellung geltenden Ausbauvorschriften überprüft wird.

Nach den §§ 123 bis 135 des Baugesetzbuches und § 8 des Kommunalabgabengesetzes ist den Gemeinden dieses Umlegen der Gebühren auf die entsprechenden Anlieger erlaubt. Und es wird auch so umgesetzt, mit dem Argument, dass diese Maßnahmen den Anliegern schließlich im eigenen Gebrauch von Nutzen sind, u. a. indem ihre Grundstücke hierdurch eine Wertsteigerung erfahren. Die vermeintliche Wertsteigerung ist auch ein Argument der Kommunen, wenn sie die Anlieger zu Ausgleichszahlungen (Sanierungsbeitrag) auffordern, sollte sich das Grundstück in einem Sanierungsgebiet befinden -- festgeschrieben im § 154 des Baugesetzbuches.

Gründe für die verschiedenen Bauprojekte gibt es viele: Die Straßen sind nach langen Wintern beschädigt und bedürfen dringend einer Renovierung, eine Neugestaltung wegen gewerblicher oder kommunaler Interessen wird durchgeführt, oder aber ein Städteplaner setzt innovative Ideen um.

Bevor so ein Bauvorhaben durchgeführt wird, wird es öffentlich angekündigt und auch öffentlich beraten. Große Bauprojekte wie Flughäfen und Autobahnen werden schnell von einer breiten Masse wahrgenommen und bei massiver Kritik werden dann Bürgerentscheide anberaumt.

Bei kleineren Bauprojekten wie im Falle der Straßensanierung bekommen viele Anlieger die öffentliche Bekanntmachung allerdings häufig nicht mit und werden somit von den plötzlich eingeforderten Kosten überrascht.

Wehren können sich die Anlieger gegen eine solche Umlage im Regelfall nicht. Ein Mitspracherecht für den einzelnen Anlieger ist nicht vorgesehen. In so einem Falle einen Bürgerentscheid zu organisieren, ist in der Regel nicht praktikabel. Sie können lediglich durch einen Anwalt und über die Verwaltungsgerichte klären lassen, ob ihr Anteil von der Stadt richtig berechnet worden ist. Für viele bedeutet die Einforderung des Straßenausbaubeitrages schnell den finanziellen Ruin.

„Straßenneubau und –sanierung sollte eine Aufgabe der Allgemeinheit sein und nicht auf die „Kleinen“ abgewälzt werden.“, so Carsten Stöben.