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Problem: Mieterhöhung-wann-wie-wie viel?

Tipps vom Immobilienprofi, erklärt von Cordt Enders, Justitiar und Fachanwalt für Mietrecht von der OTTO STÖBEN Hausverwaltung:

tbRund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi" Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Fehler und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Problem: Mieterhöhung – wann – wie – wie viel?

Erklärt von Cordt Enders, Justitiar und Fachanwalt für Mietrecht von der OTTO STÖBEN Hausverwaltung:
Jeder Eigentümer und Vermieter kennt das Problem – nur eine stetige Vermietung zu marktgerechten Mietpreisen gewährleistet eine auskömmliche Rendite zum Erhalt und zur nachhaltigen Wertsteigerung der eigenen Immobilie. Doch wie ermittelt man die marktgerechte Miete? Der viel zitierte Mietspiegel kann oft nur eingeschränkt hinzugezogen werden.

„Eine Mieterhöhung ist in der Regel möglich, wenn die Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist. Zuerst orientieren wir uns an den ortsüblichen Vergleichsmieten. Dazu benötigt man die Kenntnis über Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Wenn alle Informationen vorliegen, empfehlen wir dem Eigentümer die maximal realisierbare Mieterhöhung. Wobei wir beachten müssen, dass nach dem neuen Mietänderungsgesetz die Kappungsgrenze innerhalb von 3 Jahren künftig bei max. 15 % liegt."

Da Mieter und Vermieter die Qualität einer Wohnung meist sehr unterschiedlich bewerten, wird erst einmal versucht, eine einvernehmliche Zustimmung über die Erhöhung vom Mieter zu erhalten. Dafür steht dem Mieter eine Überlegungsfrist von 2 Monaten zu.

Sollte wider Erwarten keine Einigung erzielt werden, hilft nur die Klage auf Zustimmung. Das Verfahren dauert in der Regel 3 Monate und bedarf einer fundierten Begründung mittels Mietspiegel, Mietdatenbanken, Nachweis von 3 Vergleichswohnungen und oftmals eines Gutachtens. Die Kosten und Risiken einer Klage kennt jeder. Allein die Beauftragung eines Gutachters kann schnell mehrere tausend Euro kosten.

„Aktuelle Kenntnisse über den Markt und die Rechte und Pflichten von Eigentümern und Mietern sind die Grundvoraussetzung für eine wirtschaftlich sinnvolle Immobilienwirtschaft", ergänzt Carsten Stöben, Geschäftsführender Gesellschafter von OTTO STÖBEN Immobilien. „Hier kann meiner Meinung nach nur die Erfahrung und das Wissen einer professionellen Hausverwaltung helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen."


Ansprechpartner:
Geschäftsführer Carsten Stöben
Handy: 01 72/4 33 30 21 Fax:04 31/66 40 3-38
geschäftlich: 04 31/66 40 3-0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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