Wohnungsverwaltung - Kein leichter Job für Laien
Gemeinschaftseigentum kann, so sieht es das Gesetz vor, gemeinschaftlich verwaltet werden. Jeder Miteigentümer ist dann handlungsbefugt mit allen Rechten und Pflichten. In der Praxis kommt dieses Modell allerdings kaum vor. In der Regel bestellt die Eigentümergemeinschaft stattdessen einen Verwalter. Die Aufgaben eines Verwalters sind aber keineswegs bloß formaler Natur. Dieser Verantwortung gerecht werden zu können, setzt fundierte Sachkenntnis voraus.
Kiel, 27.03.2012 - Die einfachste Lösung scheint gefunden, wenn sich ein Miteigentümer bereit erklärt, die Verwaltertätigkeit zu übernehmen. Wenn dieser Miteigentümer über solide kaufmännische Kenntnisse, fundiertes juristisches Grundwissen und ein wenig technisches Verständnis verfügt, kann das durchaus ein gangbarer Weg sein. Wenn aber nicht, wird Hausverwaltung schnell zu einem Glücksspiel mit ungewissem Ausgang. Nicht völlig grundlos fordert der Verband der Immobilienverwaltungen seit Jahren, „WEG-Verwalter“ als eigenes Berufsbild mit definierter Ausbildung anzuerkennen.
Fehler sind schnell gemacht und haben bisweilen unangenehme finanzielle Folgen, sei es für den Verwalter selbst oder für die gesamte Eigentümergemeinschaft. Versicherungsfragen, Instandhaltungsrücklage, Gemeinschafts- und Sondereigentum, Nutzungsrechte und Beschlussfragen – fast überall lauert reichlich Potenzial für Fehlentscheidungen.
Ohne entsprechende Sachkunde bewegt man sich auf dünnem Eis. „Ein weiterer Nachteil der Selbstverwaltung kann darin bestehen, dass ein Verwalter, der zugleich Miteigentümer ist, kaum umhin kann, seine eigenen Wünsche und Interessen zu vertreten, die nicht immer deckungsgleich mit denen anderer Eigentümer sein müssen“, meint Carsten Stöben vom Maklerhaus Otto Stöben. „Eine neutrale Verwaltung aus kompetenter Hand ist naturgemäß frei von solchen möglichen Interessenkonflikten.“
Bei der Suche nach einem professionellen, externen Verwalter sollten Eigentümergemeinschaften genau hinsehen. Die Berufsbezeichnung ist (noch) nicht geschützt; ein Qualifikationsnachweis wird nicht verlangt. Im Prinzip kann also jeder, der möchte, diesen Dienst anbieten. Auf der sicheren Seite sind Interessenten bei etablierten namhaften Unternehmen. Regional verwurzelte Anbieter haben dabei den Vorteil, vor Ort zu sein. Kurze Wege, schnelle Erreichbarkeit und Umfeldkenntnis sind nicht zu unterschätzende Pluspunkte.