Welche Versicherungen für Immobilienbesitzer wichtig sind
Tipps vom Immobilienprofi: Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Fehler und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Die verheerende Flutkatastrophe, die vor allem Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz getroffen hat, zeigt in aller Deutlichkeit, wie wichtig die finanzielle Absicherung durch diverse Versicherungen rund ums Haus ist. Jede Region in Deutschland hat ihre ganz eigenen wetterbedingten Gefahren – hier im Norden zeigen sich diese vor allem in Form von Stürmen und den dadurch entstehenden Sturmfluten an Nord- und Ostsee.
Eine Immobilie, ob nun selbst bewohnt oder als Kapitalanlage genutzt, beinhaltet meist den höchsten Vermögenswert des Eigentümers. Diesen gilt es, bestmöglich gegen Schäden oder andere Eventualitäten abzusichern.
Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Eigentümers, welche Schäden er durch Versicherungen absichern möchte. „Fakt ist, wer unterversichert ist, geht ein hohes, mitunter existenzielles Risiko ein, da die Summen bei Gebäude- und Personenschäden schnell ans Eingemachte gehen können“, warnt Frank Mikoleit, Justitiar der OTTO STÖBEN-Hausverwaltung. Die Anzahl der möglichen Versicherungen ist vielfältig. Ob eine Versicherung sinnvoll ist oder nicht, muss im Einzelfall entschieden werden.
Wohngebäudeversicherung
Unabdingbar für jeden Immobilienbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung, die Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser sowie Hagel und Sturm abdeckt.
Eine Wohngebäudeversicherung sollte je nach Bedarf gewisse Absicherungen enthalten, so zum Beispiel:
• Aufräumungs- und Abbruch, sowie Bewegungs- und Schutzkosten bis 100 % der Versicherungssumme
• Überspannungsschäden durch Blitz bis zur Versicherungssumme
• Aufräumungskosten für durch Sturm umgestürzte Bäume
• Schäden durch Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
• Dekontamination von Erdreich
• Bruchschäden an Gasleitungen
• Schäden durch Graffiti bis mind. 1 % der Versicherungssumme
• Beseitigung von Rohrverstopfung
• Mietausfall / Mietwert für Wohnräume bis 24 Monate
• Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen
• Anprall von Kraft- und Schienenfahrzeugen
Mietnomadenversicherung und Mietkautionsversicherung
Bei vermieteten Immobilien sollte man über eine Mietnomadenversicherung und Mietkautionsversicherung nachdenken.
Elementarschadenversicherung
Elementarschäden durch Naturgewalten wie z. B. Hochwasser, Erdbeben, Schneedruck etc. werden in der Regel nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt und müssen gesondert versichert werden. Hier sollte geklärt sein, ob und in welcher Risikolage sich die Immobilie befindet, danach bemessen sich die teils sehr hohen Versicherungskosten einer Elementarschadenversicherung.
Hausratversicherung und Glasversicherung
Ist nach einem Einbruch, Sturm- oder Leitungswasserschaden das bewegliche Inventar beschädigt, übernimmt dies die Hausratversicherung. Sie ist vor allem sinnvoll, wenn wertvolle Möbel und Wertgegenstände vorhanden sind und der Ersatz der Einrichtung die eigenen, finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Wer viele Fensterfronten, einen Wintergarten oder auch nur ein Ceranfeld-Herd besitzt, der sollte eine zusätzliche Glasversicherung in Betracht ziehen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Das Haus kann auch Gefahren für Unbeteiligte und ihr Eigentum darstellen. Gern genommen wird hier das Beispiel des herunterfallenden Dachziegels. Bei Eigenheimbesitzern greift hier die Privathaftpflichtversicherung, Vermieter hingegen benötigen zur Schadensbegleichung die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt ebenso für unbebaute Grundstücke, auf denen auch Personenschäden passieren können. Falls man einen Öltank besitzt, wäre eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll, die Schäden durch Grundwasserverschmutzung reguliert.
Als Spezialfall im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften ist noch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat zu nennen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Da man als Bauherr beim Neubau oder bei Renovierungen und Anbauten mit seinem eigenen Vermögen für alles haftet, was auf der Baustelle passiert, empfiehlt sich unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese kann zwar schon in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten sein, allerdings meist nur auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Die Bauherrenhaftpflicht versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung
Unvorhersehbare Schäden durch höhere Gewalt (Hochwasser, Sturm) während der Bauphase werden durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt. Hier sind in der Regel auch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Materialfehler, Fahrlässigkeit enthalten. Schäden durch Feuer, Blitzeinschlag, Explosion, An- und Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper müssen zusätzlich durch eine Feuerrohbauversicherung abgesichert werden.
„Versichern lässt sich grundsätzlich alles. Über das, was verpflichtend und sinnvoll ist, sollte man sich beraten lassen, auch um unnötige doppelte Absicherungen zu vermeiden“. Hierbei behilflich sind Versicherungsmakler, wie z. B. Marc-André Lentge von der accaris-Gruppe, mit der die OTTO STÖBEN GmbH zusammenarbeitet. Weiter rät Frank Mikoleit. „In den Versicherungsbedingungen ist nicht immer drin, was drauf steht.“
In diesem Sinne: Lesen Sie nicht nur die Überschrift, sondern zudem sehr aufmerksam das Kleingedruckte!
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Pressemitteilung OTTO STÖBEN 22.07.2021