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Immobilien-Finanzierung: Aktuelle Bearbeitungszeiten und Abläufe

Fotolia 177631639 S amnajDamit der Traum von der Immobilie keine unruhige Zitterpartie und der zeitliche Druck nicht zu hoch wird, möchten wir an dieser Stelle einmal auf ein paar zeitliche Fristen und Themen eingehen.

Themen aus der Praxis für die Praxis, die uns in letzter Zeit sehr verstärkt aufgefallen sind.

Der Druck der Verkäufer und Makler, den potentiellen Käufer zum Notartermin zu drängen, hat in unserer Wahrnehmung in diesem Jahr nochmals enorm zugenommen. Lassen Sie sich nicht verunsichern und treten Sie selbstbewusst auf. Die Prüfung des Kaufs und der individuellen Finanzierung braucht seine Zeit.

Für Ihre Planung ist es sinnvoll, mit Ihrem Finanzierungsberater schon bei Beginn der Immobiliensuche die Budgetplanung im sogenannten „Was kann ich mir leisten“ Gespräch vorzunehmen – bei uns kostenfrei. Zum einen wissen Sie, welche Kategorie Immobilie nachhaltig für Sie zu finanzieren ist. Zum anderen sind wir dann startklar, Ihnen zügig eine vorläufige Finanzierungsbestätigung auszustellen. Diese Bestätigungsschreiben haben vielfach schon geholfen, den Verkäufer oder Makler von der problemlosen Abwicklung und Ihrer Bonität zu überzeugen. Auch die Einbindung unseres starken Netzwerkes aus Notaren, Architekten, Sachverständigen überzeugt oft den Verkäufer, dass Sie es wirklich ernst meinen mit dem Kauf.

Ist der erste Schritt dann geschafft und Sie bekommen den Zuschlag, wird der Kaufvertragsentwurf beim Notar erstellt und die Finanzierung zur finalen Prüfung und Genehmigung auf den Weg gebracht. Aktuell haben gerade die Banken, deren Zinsen äußerst attraktiv sind, die längsten Bearbeitungszeiten – teilweise bis zu 20 Bankarbeitstagen. Auch die Förderanstalten des Landes und Bundes brauchen gern aktuell 10 Bankarbeitstage. Eine frühzeitige klare Kommunikation an Makler und Verkäufer entspannt diese Phase ungemein, da sich der Verkäufer nicht ständig fragt, ob die lange Bearbeitungszeit ein schlechtes Zeichen wäre. In der Regel versteht der Verkäufer ja, dass auch Sie sich den günstigsten Zins sichern wollen.

Ist die Finanzierung genehmigt und sind die Kreditverträge unterschrieben, kann der Notartermin vereinbart werden, idealerweise in der 14tägigen Widerrufsfrist. Bei diesem Termin bestellen Sie auch die Sicherheiten für die Bank, die sogenannten Grundschulden. Die meisten Banken sind erst auszahlungsfähig, wenn diese Sicherheiten vom Grundbuchamt in das Grundbuch eingetragen sind. Der Notar muss gleichzeitig auch diverse andere Punkte abarbeiten, um den Kaufpreis dann fällig zustellen. Unter anderem schreibt er die Banken des Verkäufers an und fordert die abzulösenden Salden an. Beide Prozesse können teilweise bis zu 4 – 6 Wochen in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich also auch hier die Kaufpreiszahlung frühestens 6 Wochen nach Beurkundung anzustreben. Nichts ist ärgerlicher, als wenn der geplante Umzugstermin oder geplante Handwerkertermine verschoben werden müsste, weil eine Kaufpreiszahlung zu knapp kalkuliert wird. Hier helfen wir Ihnen auch in der direkten Kommunikation mit dem Verkäufer, Makler und Notariat, um diese oft emotionale Phase bei den beiden Parteien entspannt zu gestalten.

Als unabhängige Berater begleiten wir Sie durch alle Phasen der Finanzierung und haben stets den Überblick über nahezu alle Darlehensgeber und den jeweiligen Sonderaktionen – auch und gerade in dieser speziellen Marktphase zur CoronaZeit. Über 20 Jahre Erfahrung in der Erstellung von Finanzierungskonzepten unter Einbeziehung öffentlicher Fördermittel gibt Ihnen die notwendige Sicherheit.

 


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Quelle: GI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Bildquelle Titelbild: fotolia © amnaj