Alle Jahre wieder – der OTTO STÖBEN-Jahresrückblick
Klima, Brexit, Mietpreisbremse... das sich nun langsam zu Ende neigende Jahr 2019 hatte es in sich. Friday for future kämpft für sinkende CO2-Werte, Brexit-Boris um den Ausstieg aus der EU und Schleswig-Holstein macht Nägel mit Köpfen, indem es am 30. November endlich die Notbremse bei der unsinnigen Mietpreisbremse zieht. Auch für die OTTO STÖBEN GmbH verlief das vergangene Jahr wieder spannend.
OTTO STÖBEN intern
Wie schon Ende des letzten Jahres angekündigt, übergab Carsten Stöben das Zepter an seinen Sohn Patrick Stöben, welcher nun seit Januar als geschäftsführender Gesellschafter die Geschicke des Unternehmens leitet. Carsten Stöben wird als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung der IHK zu Kiel seine immense Erfahrung weiterhin dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Zudem bekleidet er seit diesem Jahr den Vorsitz des Sachverständigenausschusses der IHK zu Kiel.
Für die OTTO STÖBEN-Hausverwaltung war 2019 geschäftlich ein erfolgreiches Jahr. Wie schon in den Vorjahren wuchsen die Abteilungen Mietverwaltung und Wohnungseigentumsverwaltung konstant. Vor allem die Großkunden-Abteilung erfreute sich erneut eines Zuwachses. Hier macht sich die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsene Zusammenarbeit mit Immobilienfonds und anderen Kapitalinvestoren bemerkbar.
Auch die Gutachten-Abteilung hat ein erfolgreiches Jahr hinter sich. Bei 67 % der Analysen handelte es sich um IHK-Sachverständigengutachten, dem sogenannten „Mercedes des Gutachterwesens“, zu welchem insbesondere bei Streitfällen wie Scheidung, Erbschaftspflichtteil etc. gegriffen wird. Verantwortlich zeichnet sich hier vor allem der Leiter der Gutachtenabteilung Ralf Colditz, Diplom-Kaufmann und genau wie Carsten Stöben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung der IHK zu Kiel. Verstärkung erhält das Team jetzt von Toni Pons, welcher aus der hausinternen Immobilienverwaltung in die Gutachterabteilung wechselt und dort die Kollegen mit seinem fundamentalen Know-how gerade bei der Einschätzung von großen Kapitalanlagen unterstützt.
Erfolg kann ebenso die Verkaufsabteilung unter der Leitung von Christian Sindt, Immobilienfachwirt (IHK) und Ausbildungsleiter, vermelden. In allen Bereichen wurden mehr Immobilien verkauft. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Nachfrage sowohl nach Wohn- als auch nach Gewerbeimmobilien gestiegen.
Das betriebliche Wachstum wird durch konsequente personelle Aufstockung begleitet. Die OTTO STÖBEN GmbH setzt hierbei traditionell insbesondere auf qualifizierten Nachwuchs aus eigenen Reihen und unterstützt nicht nur die Ausbildung, sondern auch die kontinuierliche Fortbildung. Für alle Verwaltungs- und Maklerkunden bedeutet das einen Kompetenzvorteil.
OTTO STÖBEN persönlich
Unsere Immobilienkauffrau Jana Pallack hat im November die schriftliche Prüfung zur Immobilienfachwirtin bestanden. Des Weiteren verstärken zwei neue Kollegen das Team: in der Mietbuchhaltung Fritjof Gebhard und in der WEG-Abteilung Dietmar Reichow. Das Interesse an einer Ausbildung bei OTTO STÖBEN ist nach wie vor hoch: Im August begannen mit Janna Christian, Evangelia Panou, Mattis Hansen und Mats Lange gleich vier Neuzugänge die Ausbildung zur Immobilienkauffrau bzw. zum Immobilienkaufmann.
OTTO STÖBEN informiert
Aus rechtlicher Sicht ist für 2019 erwähnenswert, dass die Landesbauordnung (LBO) wieder einmal bzgl. des Themas „Nachrüstung der Wohnungen mit Kaltwasserzähler“ geändert wurde. Danach wurde von der generellen Ausstattungspflicht bis zum 31.12.2020 wieder Abstand genommen und auf eine „Erneuerung oder wesentliche Änderung der Trinkwasserinstallation im Gebäude“ abgestellt. Erst in diesen Fällen sind Eigentümer verpflichtet, jede Wohnung mit einem eigenen Wasserzähler auszustatten.
Seit Oktober 2019 gibt es laut LBO Erleichterungen im Rahmen der genehmigungsfreien Aufstockung von Dachgeschossen und des Dachgeschossausbaus zur Schaffung von mehr Wohnraum.
Der Bundesgerichtshof stärkte im Sommer 2019 erfreulicherweise die Rechte der Vermieter. Während früher die Kaution nur mit rechtskräftigen bzw. unstreitigen Forderungen verrechnet werden durfte, wurde jetzt festgelegt, dass der Vermieter nun auch mit streitigen Forderungen gegen den Mieter die Kaution verrechnen darf. Hier hat der Mieter nun ausnahmsweise den „Schwarzen Peter“, indem er beweisen muss, dass die vom Vermieter verrechnete Forderung nicht rechtmäßig ist.
Im Bereich der Hausverwaltung und Vermietung wird es in Zukunft zu weiteren gesetzlichen Verschärfungen kommen, was einen noch größeren Verwaltungsaufwand bedeuten wird – es bleibt also weiter spannend!
OTTO STÖBEN - last but not least
Die OTTO STÖBEN GmbH expandiert weiter: Im September wurde eine kleine, aber sehr feine neue Filiale in Schönberg (Holstein) eröffnet. Das nunmehr achte Außenbüro wird von dem langjährigen Mitarbeiter Christian Sindt, Immobilienfachwirt (IHK) und Verkaufsleiter bei OTTO STÖBEN, geleitet.
Das Team der OTTO STÖBEN GmbH wünscht allen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes sowie erfolgreiches Jahr 2020!
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