Klingelschilder bald in Deutschland verboten?
Tagtäglich begegnen sie einem: Namensschilder auf Klingeln und Briefkästen an vermieteten zumeist Mehrfamilienhäusern. Die ideale Orientierungshilfe für alle, die den Bewohner erreichen wollen: Besucher, Briefboten und andere Dritte. Doch sind derlei Schilder überhaupt erlaubt?
Dass dies ein datenschutzrechtliches Problem darstellt, auf die Idee würde man so schnell nicht kommen. Nun zeigt ebendies ein Fall aus Wien, der auch in Deutschland für sehr viel Aufmerksamkeit gesorgt hat, so dass eine Befassung mit der Rechtslage unumgänglich zu sein scheint. In Wien sah sich ein Mieter in seiner Privatsphäre verletzt und klagte.
Das mit Namen versehene Klingel- und Türschild stellt datenschutzrechtlich eine Datenübermittlung an eine unbestimmte Anzahl von Personen dar. Somit ist nach außen hin erkennbar, wer in dem jeweiligen Haus lebt - ohne Rechtsgrundlage ist eine solche Übermittlung unzulässig. „Da weder eine gesetzliche Pflicht besteht, eine Klingel oder einen Briefkasten zu haben, noch ein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar ist, bedarf die Beschriftung einer vorherigen Einwilligung des Mieters. Diese kann nicht nachträglich eingeholt werden. Aus diesem Grund wurden in Wien jetzt tausende Namensschilder entfernt“, heißt es in auch in einer aktuellen Mitteilung des IVD Bundesverband e.V.
Ist die Entfernung von Namensschildern jetzt auch in Deutschland erforderlich?
Der IVD Bundesverband e.V. informiert hier, dass diese Frage streng genommen mit Ja zu beantworten sei. „Nach dem Entfernen kann dem Mieter angeboten werden, entweder selbst ein Namensschild anzubringen oder dies dem Vermieter zu gestatten. Für die Zukunft sollte bereits bei Abschluss des Mietvertrages eine Einwilligung eingeholt werden. Wer sich hieran nicht hält, kann vom Mieter verklagt werden. Wie streng die Datenschutzbehörden solche Verstöße ahnden, ist derzeit nicht absehbar.“
Quelle: Mitteilung vom IVD Bundesverband e.V., 18.10.2018