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Jetzt auf die Zinsbremse treten!

titel zinsbremse

Werden die schönen Zeiten der Niedrigzinsphase bald Vergangenheit sein? Müssen wir uns wieder darauf einstellen, dass von der Finanzierungsrate mehr für die Zinsen draufgeht und weniger für den Abtrag bleibt? Bleibt Eigentum noch bezahlbar?

Seit September 2016 hat sich das Zinsniveau bereits um mehr als 0,5% erhöht. Keiner weiß, wie es weiter geht, aber jeder sollte wissen, was man machen kann – egal, ob es sich um Neufinanzierung oder Anschlussfinanzierung handelt.

Gehen wir einmal von einem festen Budget von 500 € für die Finanzierung Ihrer Immobilie aus. Was kann man mit 500 € im Monat machen? Zum Beispiel 120.000 € mit einer Rate von 5 % für Zins und Abtrag des Darlehens (Tilgung) finanzieren. Je nach Finanzierungstyp und individueller Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, da mit der Dauer der Zinsfestschreibung der Finanzierung der Zinssatz steigt. Bei fester Monatsrate haben Sie die Wahl zwischen höherer Tilgung oder höherer Zinssicherheit.

Der Risikotyp wählt eine kurze Zinssicherheit.
10 Jahre Zinsbindung kosten Sie je nach Eigenkapitaleinsatz ungefähr 1,5 % Sollzins und es bleiben 3,5 % für den Abtrag. Die Restschuld nach 10 Jahren sind noch 75.000 €, steigt der Folgezins auf 6% steigt die Rate um 170 €.

Der Sicherheitstyp wählt eine lange Zinssicherheit von z. B. 25 Jahren.
Hier kostet Sie das Darlehen zwar 2,5 % Sollzins aber das Darlehen ist bei gleicher Rate bis auf 16.000 € zurückgezahlt, das Zinsrisiko der Folgefinanzierung ist nur noch gering.

Also entweder bei kurzer Sicherheit mehr tilgen oder für eine lange Sicherheit einen höheren Zinssatz in Kauf nehmen. Der dritte Weg, der den Zinsvorteil kürzerer Zinsbindung mit langfristiger Sicherheit kombiniert, heißt Zinssicherung durch Bausparen. Statt direkter Tilgung wird ein Bausparkonto angespart und damit ein zukünftiger fester Zins bereits jetzt gesichert. Bei gleicher Rate ergibt sich eine Volltilgung in ca. 27 Jahren ohne jedes Risiko.

Auch Eigentümer mit bestehender Finanzierung können sich bereits jetzt gegen einen Zinsanstieg absichern.
Die Lösungen heißen hier Forward Darlehen, die man ungefähr bis zu fünf Jahren vor Ablauf der Zinsfestschreibung abschließen kann, oder vorfinanzierte Restschuldabsicherung. Auf jeden Fall sollte man bestehende Verträge im Hinblick auf die gesetzliche Kündigungsmöglichkeit nach §489 BGB prüfen – jedes Darlehen kann 10 Jahre nach Vollauszahlung oder einer Verlängerungsvereinbarung kostenfrei ganz oder teilweise abgelöst werden.


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Quelle Text: TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG,  www.tgi-partner.de
Bildquelle Titelbild: fotolia © mhp