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Bei OTTO STÖBEN e-rollt´s

 Christian Sindt und der E RollerChristian Sindt, Immobilienmakler und Verkaufsleiter bei OTTO STÖBEN, e-rollt.

Was in Hamburg und anderen Städten schon zum Stadtbild gehört, hat in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt eher noch Seltenheitswert – die E-Scooter. Auch professionelle Anbieter zum Verleih haben sich noch nicht nach Kiel „verrollt“. Was ein wenig verwundert, sollte sich doch in einer Universitätsstadt eigentlich genug Klientel für die elektronischen Roller finden.

Bei OTTO STÖBEN hat man die Vorzüge der modernen E-Mobilität längst erkannt. Nachdem seit August 2018 schon ein E-Bike in der Hausverwaltung zum Einsatz kommt, wurde der E-Fuhrpark nun um einen E-Scooter erweitert. Und hierbei handelt es sich nicht um irgendeinen E-Scooter, sondern um einen der auf 50 Exemplare limitierten Elektroroller im Holstein-Kiel-Look. Hiermit zeigt OTTO STÖBEN seine Verbundenheit zum Kieler Fußballverein, in dessen Störcheclub das Unternehmen seit 2018 Mitglied ist.

Für die Mitarbeiter der OTTO STÖBEN GmbH liegen die Vorteile des schnittigen Gefährts auf der Hand: Sie sind zu Besichtigungen und anderen Terminen in der Kieler Innenstadt flexibel und zügig unterwegs, da die lästige Parkplatzsuche entfällt. Der E-Scooter ist mit seinem geringen Gewicht außerdem leicht zu händeln, passt in jede noch so kleine Lücke und lässt sich problemlos überall aufladen. „Mal ganz davon abgesehen, macht die Fortbewegung damit an der frischen Luft auch noch Spaß“, freut sich Christian Sindt, Immobilienfachwirt (IHK) und Verkaufsleiter des Unternehmens über die Neuanschaffung. „Es besteht zwar keine Helmpflicht, aber aus Sicherheitsgründen haben wir für unsere Mitarbeiter, vor allem für unsere Auszubildenden und Praktikanten, Helme und auch Warnwesten bestellt.“ 

 

  Verkehrsregeln zur E-Scooter-Nutzung:

 

Allgemeines
E-Scooter brauchen eine Straßenzulassung/Betriebserlaubnis.
Voraussetzung für die Zulassung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Führerschein
Zur Benutzung eines E-Sooters benötigt man weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

 

Helm-Pflicht
Eine Helm-Pflicht besteht nicht, wird aber dringend empfohlen.

 

Wo dürfen E-Scooter fahren
Das Fahren ist auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen gestattet. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, ist das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt. Verboten ist das Fahren in Fußgängerzonen, auf den Gehwegen sowie in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.

 

Alkohol-Promillegrenze
Hier gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern.