Carsten Stöben bekleidet Vorsitz des Sachverständigenausschusses der IHK zu Kiel
Im Rahmen der Wahl zur diesjährigen Vollversammlung wurde Carsten Stöben, Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH, für die 6-jährige Legislaturperiode zum Vorsitzenden des Sachverständigenausschusses der IHK zu Kiel ernannt.
Die IHKs haben die vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe (§ 36 Gewerbeordnung), Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Voraussetzungen hierfür sind die persönliche Eignung und der Nachweis der besonderen Sachkunde.
Der Sachverständigenausschuss wiederum hat die Aufgabe, die Geschäftsführung bei Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zu beraten. Zweimal im Jahr diskutiert der Sachverständigenausschuss die von der Geschäftsführung - zuständig ist der Leiter der Rechtsabteilung - aufbereiteten Anträge und erarbeitet ein Votum.
Dieses Votum kann reichen von der Befürwortung einer öffentlichen Bestellung bis zur Ablehnung, aber auch der Anregung weitere Informationen einzuholen, bestimmte Ergebnisse zur besonderen Sachkunde oder persönlichen Eignung weiter abzusichern oder den jeweiligen Antrag unter anderen Aspekten völlig neu zu überprüfen. In Einzelfällen berät der Sachverständigenausschuss auch über den Widerruf öffentlicher Bestellung, wenn Sachverständige ihre Pflichten grob verletzt haben. (Quelle: www.ihk-schleswig-holstein.de)
Carsten Stöben ist seit 1988 selbst öffentlich bestellter und vereidigter (ö. b. u. v.) Sachverständiger. Im Februar 2018 wurde er in dieser Funktion erneut überprüft und für weitere 5 Jahre bestellt. Seine jahrzehntelange Erfahrung setzt er nun aktiv auch als Vorsitzender im Sachverständigenausschuss der IHK ein.