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Makler und Verwalter müssen sich fortbilden

Carsten Stöben grau


Ab dem 01. August 2018 tritt die gesetzliche Fortbildungspflicht für Makler und Wohnimmobilienverwalter in Kraft. Geregelt werden die neuen Vorschriften zu den Fortbildungspflichten in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Sowohl für Makler als auch für Wohnimmobilienverwalter gelten ab dem Tag der Berufszulassung nun folgende Auflagen:

• Auf Nachfrage Offenlegung der berufsspezifischen Qualifizierung an alle neuen und bestehenden Kunden.

• Fortbildungspflicht von 20 Stunden pro 3 Kalenderjahre nach dem jeweiligen Themenkatalog der MaBV jeweils für die beiden Berufsfelder. Der Nachweis muss dokumentiert und zur Prüfung durch die Aufsichtsbehörde (Gewerbeamt, Ordnungsamt, IHK etc.) bereit gehalten werden.

• Unternehmer, die in beiden Bereichen tätig sind, müssen Fortbildungen auch in beiden Berufsfeldern durch Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate nachweisen, d.h. zweimal 20 Stunden in 3 Kalenderjahren.

• Erfassung der Fortbildungen des Geschäftsinhabers und seiner Mitarbeiter, die unmittelbar bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirken, und Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen für 5 Jahre.

 „Diese neue gesetzliche Fortbildungspflicht stellt zumindest einen ersten wichtigen Schritt in Richtung eines fundierten Sachkundenachweises für Makler und Verwalter dar“, kommentiert Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH die neuen Anforderungen, „wobei wir uns diesen eigentlich jetzt endlich in letzter Konsequenz vom Gesetzgeber erhofft hätten. In unserer täglichen Arbeit als Makler und Verwalter tragen wir große Verantwortung für die zumeist existenziell bedeutsamen Angelegenheiten unserer Kunden. Daher würden wir ein gesetzlich vorgeschriebenes Mehr an Qualifikation für unseren Berufsstand sehr begrüßen.

Der Beruf des Immobilienmaklers und -verwalters ist mit ständig neuen Verordnungen, Vorschriften und Gesetzen so komplex und vielschichtig, dass wir bei OTTO STÖBEN seit jeher sehr großen Wert auf eine fundierte Aus- und Weiterbildung legen, z.B. über die IHK oder die dualen Studiengänge im Bereich Immobilienwirtschaft."

Für die OTTO STÖBEN-Mitarbeiter gibt es schon seit Jahren neben einer fachgebietsübergreifenden Ausbildung regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen. Der hausinterne Ausbildungs- und Weiterbildungsplan ist für alle Mitarbeiter verbindlich und sichert ein umfassendes Wissen. Externe Referenten sowie interne, fachgebietskompetente Mitarbeiter unterrichten die OTTO STÖBEN-Mitarbeiter während regelmäßiger Schulungen in den einzelnen Fachgebieten des Mietrechts, der Gutachtenabteilung, der Verwaltung und anderer immobilienrelevanter Themen.

Neben der Fortbildungspflicht gelten für Verwalter ab August grundsätzlich neue Anforderungen, um überhaupt diesen Berufszweig ausführen zu dürfen. Die Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ ist laut Gewerbeverordnung die neue Tätigkeitsbezeichnung für Verwalter, die Wohnimmobilien als WEG-, Sondereigentums- oder Mietenverwalter verwalten. Die Verwaltung von Gewerbeimmobilien zählt indes nicht dazu.

Die Voraussetzungen zur Zulassung als Hausverwalter sind im Paragrafen 34c der Gewerbeordnung geregelt: Neben der Volljährigkeit müssen geordnete Vermögensverhältnisse vorhanden sein, es dürfen keine strafrechtlichen Verurteilungen in den letzten 5 Jahren vorliegen und kein Gewerbeverbot verhängt worden sein. Hinzu kommt die Verpflichtung zu einer Berufshaftpflicht mit 500.000 Euro Einzelfalldeckung und 1 Million Euro Gesamtdeckung im Jahr. Erforderlich ist ebenso die Deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis für Deutschland.