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Neue Datenschutz-Grundverordnung auch für private Vermieter bindend

Toni Pons

 

Sie ist gegenwärtig in aller Munde – die europaweit geltende Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ist sie nun am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

Die Kernpunkte der Verordnung sehen den Schutz der sogenannten personenbezogenen Daten im europäischen Raum sowie die Gewährleistung eines einheitlichen Datenverkehrs innerhalb des europäischen Binnenmarktes vor.

Was zunächst als eine Art Kontrollfunktion bezüglich der großen, datenspeichernden Unternehmen wie Facebook, Google etc. dargestellt wurde, erweist sich nun vor allem für viele kleine und mittelständische Unternehmen als ein bürokratisches Monster: Es breitet sich im Detail in alle betrieblichen Bereiche aus und die Umsetzung kostet viel Zeit und bei Einsatz eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten zusätzlich viel Geld.

Die Unsicherheit über die genaue Anwendung und Auslegung des neuen Rechts ist nicht nur bei den in die Pflicht genommenen Unternehmen groß. Wie es mitunter scheint, können auch Datenschutz-Experten nicht immer eine aussagekräftige und fundierte Aussage zur Klärung einzelner Sachverhalte geben.

Ein Immobilienunternehmen wie OTTO STÖBEN ist es von jeher gewohnt, mit den sehr umfangreichen persönlichen Daten seiner Kunden verantwortungsvoll umzugehen. Diskretion und Verschwiegenheit in dieser Sache gehörte selbstverständlich schon immer zu unserer Unternehmensphilosophie.

„Trotzdem war die Durchführung der DSGVO auch für unser Unternehmen um einiges umfangreicher und komplexer als ursprünglich erwartet. Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erwies sich in all unseren Geschäftsbereichen, insbesondere aber in der OTTO STÖBEN-Hausverwaltung als eine große Herausforderung. Hier geht es nicht nur um die interne Sicherung der sensiblen Daten. Durch die Zusammenarbeit mit Lieferanten, Handwerkern, diversen Dienstleistern etc. ergeben sich viel weitreichendere Verpflichtungen“, berichtet Toni Pons, Objektmanager der WEG-Verwaltung bei OTTO STÖBEN. Dabei gibt er gleichzeitig zu bedenken: „Die DSGVO gilt im übrigen nicht nur für uns als gewerbliche Makler und Hausverwalter, sondern im gleichen Maße auch für den privaten Vermieter, der nur eine einzige Wohnung fremdvermietet. Auch er ist verpflichtet, die Datensicherung gemäß der neuen Verordnung zu gewährleisten und zu dokumentieren. Vielen ist das gar nicht bewusst.“

Die OTTO STÖBEN GmbH hat inzwischen Ihre DSGVO-Hausaufgaben umfassend erledigt und in die Abläufe integriert. Unsere Mitarbeiter können sich wieder mit voller Aufmerksamkeit ihrem Kerngeschäft und ihren Kunden widmen.


 

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Unsere Datenschutzerklärung einschließlich Kontakt zu unserem Datenschutzbeauftragten finden Sie übrigens hier