OTTO STÖBEN legt Wert auf kontinuierliche Aus- und Weiterbildung
Dies beinhaltet nicht nur die vorgegebenen Richtlinien der fachlichen Aus- und Weiterbildung im eigenen beruflichen Gebiet, sondern auch eine umfassende Weiterbildung und Information aller Mitarbeiter in den verschiedenen Bereichen.
In regelmäßigen Abständen referieren die Mitarbeiter deshalb aus ihrem Spezialgebiet vor der Belegschaft, um alle über fachspezifische Inhalte, neue Gesetze und aktuelle Immobilienthemen auf dem Laufenden zu halten.
Diesmal hatte Frau Jana Pallack das Thema Mieterhöhung vorbereitet.
Dabei erläuterte sie für alle verständlich die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Mieterhöhungsverlangen. Die von ihr ausgeführten Begründungsmöglichkeiten beinhalteten u.a. den Mietenspiegel, die ortsübliche Vergleichsmiete, Jahresfristen und Kappungsgrenzen, aber auch Modernisierungsmieterhöhungen mit den jeweiligen Paragraphen aus dem BGB.