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Sachverständigenvereidigung bei der IHK Kiel

Sachverstaendigenvereidigung kleinSachverständigenvereidigung bei der Industrie- und Handelskammer zu Kiel: IHK-Präsident Klaus-Hinrich Vater (links) vereidigte den Sachverständigen Dipl.- Kfm. Ralf Colditz (2. v. l.) für das Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" auf die unbedingte Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen: Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, höchstpersönliche Aufgabenerfüllung und Gewissenhaftigkeit.

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jörn Biel hatte zuvor die förmliche Verpflichtung vor- genommen. Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind angesichts ihrer Bedeutung gerade auch im Wirtschaftsverkehr bestimmte Delikte unter eine höhere Strafandrohung gestellt als für „Normal-Bürger". Colditz hatte zuvor ein mehrmonatiges Verfahren durchlaufen, in dem Qualifikation und Eignung intensiv überprüft worden sind. Rechts im Bild IHK-Justiziar Marcus Schween.


 

Quelle: IHK zu Kiel (www.ihk-schleswig-holstein.de)