Bildquelle: AdobeStock
Der Wohnraum von Mietern genießt in Deutschland einen hohen Schutz – es gilt das soziale Mietrecht. Geregelt sind die Rechte von Mietern und Vermietern in den §§ 549 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche Vorschriften zur Gültigkeit eines Mietverhältnisses per Mietvertrag enthalten. Diese werden dann auf die individuellen Parameter einer Wohneinheit angepasst.
Allgemeines
Theoretisch betrachtet müssen nur einige wenige Aspekte in einen Mietvertrag einfließen, damit dieser Gültigkeit erlangt. Hierzu gehören:
In der gängigen Praxis werden jedoch noch wesentlich mehr Punkte in einen sogenannten Standardmietvertrag aufgenommen. Die obligatorischen Angaben beziehen sich in der Regel auf:
Da der Mietvertrag in der Regel vom Vermieter erstellt wird, sollte ein potentieller Mieter diesen im Vorfeld genau lesen, um nicht böse Überraschungen zu erleben. Allerdings sind auch nicht immer alle im Mietvertrag enthaltenden Klauseln rechtsgültig. Eine Prüfung vorab ist für den Mieter somit ratsam.
Für Vermieter ist wichtig zu wissen, dass zum Beispiel Regelungen bezüglich der Nebenkostenabrechnung und der Kaution vertraglich festgehalten werden müssen. Fehlen hierzu Angaben, dann hat der Vermieter keinen Anspruch auf eine Rechnungsstellung für die Nebenkosten oder eine Kautionszahlung.
Da das deutsche Wohnungsmietrecht sehr umfassend ist, ist es ratsam, professionelle Hilfe bei Erstellung eines rechtssicheren Mietvertrages in Anspruch zu nehmen.
Mietpreise und Mieterhöhungen
Um einen angemessenen Mietpreis festzulegen, bedarf es der Beachtung einiger gesetzlicher Obergrenzen:
Auch bei Mieterhöhungen müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden:
--- Bitte beachten Sie, dass unsere Infos keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellt, geschweige diese ersetzen kann. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. ---