Seit Januar 2022 wurde damit begonnen, die rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland (ca. 1,3 Mio. Grundstücke in Schleswig-Holstein) neu zu bewerten. Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft war, ist zu einer Grundsteuer-Feststellungserklärung verpflichtet.